01805 843736
Notdiensttelefonnummer des notdiensthabenden Kollegen des Notdienstkreises Heilbronn Ost / West
Was ist ein Notfall
Die Einschätzung was ein Notfall ist und wann Ihr Tier möglichst schnell tierärztliche Hilfe benötigt ist nicht immer einfach und eindeutig.
Wenden Sie sich dann an den Tierärztlichen Notdienst, wenn ein Abwarten bis zum nächsten normalen Werktag für ihr Tier und für Sie als Tierbesitzer unzumutbar und gefährlich wäre.
Die Aufzählung soll Ihnen als Tierbesitzer vermitteln, dass der Notdienst nur für Versorgung ernster Erkrankungen und Unfälle gedacht ist.
- Verletzungen
Bisswunden, Autounfälle, Stürze, Schnittverletzungen, Knochenfrakturen, Zahnfrakturen, Augenverletzungen, starke Blutungen, Verletzungen - Offensichtliche oder vermutete Aufnahme von Giften oder unverdaubaren Fremdkörpern
Rattengifte, Insektizide, Pestizide, Schokolade, Rosinen, Steine, Knochen, Angelhaken, Nähnadel, Humanmedikamente - Unstillbares Erbrechen und/oder Durchfall mit gestörtem Allgemeinbefinden, Blutbeimengungen, Inappeten (fehlender Appetit bzw. ein nicht vorhandenes Verlangen nach Nahrung)
- Neurologische Auffälligkeiten: Ataxie (Störungen in der Bewegungskoordination), Gleichgewichtsstörungen, Schwindel, Lähmungen, Krämpfe, Epileptische Anfälle, plötzliche Blindheit, plötzliche Verhaltensstörungen wie Aggression oder Apathie
- Akute/starke Schmerzen
Koliken, Bewegungsapparat, Zähne, Harnabsatzstörungen, Augenverletzungen - Geburtsprobleme
Schwergeburten, Nachgeburtsverhalten, starke Nachblutungen, Gebärmuttervorfall, Eklampsie - Kreislaufprobleme
Kollaps, Herzrasen, Hitzschlag
Notdienst Information
Die Werktag-Bereitschaftsdienste beginnen jeweils 19:00 und enden am folgenden Tag 8:00.
Die Wochenend-Bereitschaftsdienste beginnen jeweils Samstag oder Sonntag 8:00 Uhr und enden am folgenden Tag 8:00 Uhr.
Auf dieser Seite sind die Tierärztlichen Praxen des Notdienstkreises Heilbronn Ost und West aufgeführt.
Die hier angeführten Tierarztpraxen leisten den Wochenend- und Nachtnotdienst freiwillig und ohne finanzielle Unterstützung durch die öffentliche Hand.
Diese Bereitschafts- und Arbeitszeit außerhalb der normalen Arbeitszeit wird deshalb mit einem 2 – 4 fach erhöhter Tarif (Wochenend- und Nachtzuschläge) sowie mit einer zusätzlichen einmaligen Gebühr von €50 abgerechnet. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Praxen im Notdienst nicht auf offene Rechnung arbeiten, sondern die erbrachten Leistungen an Ort und Stelle bar (in manchen Praxen per EC möglich) zu bezahlen sind.